Gesetzliche Gewährleistung
Beim Kauf eines Fahrzeugs gelten für Verbraucher gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Die Europäische Union stellt dafür eine einheitliche Verbraucherinformation bereit. Sie erklärt übersichtlich, welche Rechte bestehen, wenn eine Ware nicht vertragsgemäß ist, und wie sich gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantien voneinander unterscheiden.
Die offizielle EU-Mitteilung findest du direkt hier:
Hinweis für Gebrauchtwagen:
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Sofern dies bei deinem Kauf vereinbart wird, informieren wir dich darüber vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert.
Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung?
Unser Verkaufsteam hilft dir gerne weiter.