Unfall - FAQ
Generell dürfen Sie für die Dauer des Fahrzeugausfalls ein Ersatzfahrzeug anmieten, wenn Sie pro Tag mehr als 25 km zurücklegen. Damit die Kosten auch vollständig übernommen werden, sollte der günstigste Tarif gewählt werden. Sie können die Mietwagenfirma mit einer Sicherungsabtretung damit berechtigen, die Kosten direkt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung abzurechnen. Vor eventuellen Kürzungen können Sie sich schützen, indem Sie eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Kfz-Versicherung einholen.
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Sie sind nicht verpflichtet einen Ersatzwagen anzumieten, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher ist oder sich in Reparatur befindet. In diesem Fall steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, vorausgesetzt das Unfallfahrzeug wird repariert oder ein Ersatzfahrzeug gekauft. Wie hoch der Nutzungsausfall ausfällt richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Um wie viel der Verkaufspreis Ihres Autos, trotz fachgerechter Reparatur nach dem Unfall, gesunken ist, ermittelt ein Gutachter. Insbesondere bei erheblich beschädigten Autos, die nicht älter als 5 Jahre und nicht mehr als 100.000 km Laufleistung haben. Der ermittelte Betrag steht dem Geschädigten zu.
Zu erstattende Nebenkosten sind zum Beispiel Anwaltskosten, Abschleppkosten und Standgebühren sowie Ummelde-Gebühren bei Ersatzbeschaffung. Wenn Sie die Reparaturrechnung nicht aus eignen Mitteln bezahlen können und die Versicherung des Unfallverursachers, trotz nachweislicher Terminsetzung, keinen Vorschluss leistet, können Kreditkosten verlangt werden.
Wenn die gegnerische Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt, kann es hilfreich sein die eigene Vollkaskoversicherung zu beanspruchen, um zumindest den Fahrzeugschaden erstattet zu bekommen. Die Selbstbeteiligung, die Höherstufung sowie die nicht erstatteten Schadenspositionen können im Nachgang beim Unfallgegner geltend gemacht werden. Stichwort „Quotenvorrecht“.
Zunächst gilt: suchen Sie bei Unwohlsein, Kopf- oder Nackenschmerzen umgehend den Arzt auf. Nur so lässt sich eine unfallbedingte Verletzung für eine Schmerzensgeldforderung dokumentieren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall sich von einem Anwalt, auch in puncto Verdienstausfall und Rentenansprüche, beraten zu lassen.
Ist der Unfallgegner allein für den Unfall schuldig, haftet seine Kfz-Versicherung in der Regel vollständig für den entstandenen Schaden. Bei einem Mitverschulden Ihrerseits bzw. des Fahrzeugführers, wird nur ein Teil des Schadens (Haftungsquote) erstattet. Schadensersatzansprüche können Sie bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Als Geschädigter haben Sie das Recht sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Kfz-Versicherung bezahlt wird.
Liegen die kalkulieren Reparaturkosten über der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro, können Sie vorab einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen. Auch, wenn Ihr Fahrzeug ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden ist. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kosten im Rahmen der Haftungsquote begleichen.
Das ist Ihnen überlassen. Wählen Sie zum Beispiel die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Liegen die geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, wird die Reparatur als wirtschaftlich unvernünftig eingestuft. In diesem Fall erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Sie dürfen das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um max. 30% übersteigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Reparatur fachmännisch und im vollen Umfang ausgeführt wird. Zudem sollten Sie das reparierte Fahrzeug noch mindestens 6 Monate nach Instandsetzung nutzen.
Tipp: Lassen Sie sich vor Auftragserteilung von der gegnerischen Kfz-Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen und legen Sie diese der Werkstatt vor.
Haben Sie sich dazu entschlossen, ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, besteht die Möglichkeit den Schaden „fiktiv“ abzurechnen, sprich gemäß Sachverständigengutachten bzw. Kostenvoranschlag.
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Flensburger Innenstadt
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Jürgensby
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