Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sand Jensen GmbH für den Verkauf von Neuwagen
I. Geltungsbereich
1. Für die Lieferung von neuen Fahrzeugen der Sand Jensen GmbH, Zur Bleiche 43, 24941 Flensburg (nachfolgend: Verkäufer) einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Entgegenstehende oder von diesen Bestimmungen abwei-chende allgemeine oder zusätzliche Vertragsbedingungen des der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners (nachfolgend: Käufer) finden keine Anwendung, es sei denn der Verkäufer hat solchen Abweichungen schriftlich oder in Textform zugestimmt.
II. Bindungsfrist für Angebote, Annahme, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an seine Bestellung zehn (10) Tage, bei Nutz-fahrzeugen zwei (2) Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist ab-geschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Davon ausgenommen ist die Abtretung eines auf Zahlung von Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer sowie die Abtretung anderer Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder be-rechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
III. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte
Ist der Käufer ein Verbraucher und wird der Vertrag unter aus-schließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, E-Mail) abgeschlossen, hat der Käufer ein Widerrufsrecht, über das er wie folgt be-lehrt wird:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Sand Jensen GmbH
Zur Bleiche 43
24941 Flensburg
Tel.: 0461 9041003
e-mail: info@sandjensen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post ver-sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Widerrufsformular auch auf unserer Webseite http://www.sandjensen.de/profil/widerrufsformular als PDF-Datei öffnen und ausdrucken.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lie-ferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich da-raus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver-wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüng-lichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wie-der zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückführen ist.
IV. Preise, Anpassungsrecht
1. Der Kaufpreis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch zuzüglich eventueller Sonderleistungen. Überführung und vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung des Kaufgegenstands mehr als vier (4) Monate, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis zum Ausgleich von Preis- und Kostensteigerungen in dem Verhältnis anzupassen, in dem er selbst für die Beschaffung des Kaufgegenstands einen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses höheren Kaufpreis und/oder höhere Kosten aufwenden muss. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist der Verkäufer zu einer solchen Anpassung bereits berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung des Kaufgegenstands mehr als sechs (6) Wochen liegen. Übersteigt die relative Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshal-tungskosten in der Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung des Kaufgegenstands mehr als nur unerheblich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zum Rücktritt aus anderem Grund bleibt unberührt.
V. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Über-gabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Unberührt davon bleiben einzelvertraglich vereinbarte Zahlungsweisen und Zahlungsziele. Bei Ratenzahlungskauf sind die vereinbarten Zahlungen zum jeweils genannten Teilzahlungstermin fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag.
VI. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unver-bindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.Der Käufer kann zehn (10) Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei (2) Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auf-fordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrläs-sigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerbli-chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lie-ferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Über-schreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
VII. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht (8) Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am ver-einbarten Abnahmeort abzunehmen. Nicht abgenommene Kaufgegenstände verbleiben auf Gefahr des Käufers auf dem Verkaufsgelände des Verkäufers.
2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht (8) Tage nach Zugang der Bereitstellungsan-zeige in Rückstand, kann der Verkäufer gemäß §§ 281, 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, als Schaden pauschal einen Betrag in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn der Käufer weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu ma-chen.
3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, haftet der Käufer für entstandene Schäden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer jedoch zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
3. Tritt der Verkäufer wegen Zahlungsverzugs des Käufers vom Vertrag zurück, hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung seines Aufwands für die Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstands in Höhe von pauschal 5% des Kaufpreises, es sei denn der Käufer weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei der Rückabwicklung ist der Wert des Kaufgegenstands in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswerts an dem Tag, an dem der Verkäufer den Kaufgegenstand zurückerhält, anzurechnen. Können sich Verkäufer und Käufer nicht auf die Höhe dieses Werts verständigen, erfolgt die Ermittlung des gewöhnlichen Verkaufswerts durch einen von der Industrie- und Handelskammer Flensburg benannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
3. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zu-stand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
4. Der Käufer verpflichtet sich, die zur etwaigen Geltendma-chung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu nötigen Un-terlagen an den Verkäufer auszuhändigen.
5. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware des Verkäufers hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer eine
Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteili-gung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, sind die Leistungen der Vollkaskoversicherung in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden.
7. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
IX. Rechte bei Mängeln, Haftungsbeschränkung
1. Für die Haftung des Verkäufers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unterneh-mer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften für alle Ansprüche wegen Mängeln eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Käufer.
3. Hat der Verkäufer für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesent-liche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsge-mäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsab-schluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Ver-käufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Unberührt bleiben die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
X. Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Sollte eine oder mehrere dieser allgemeinen Geschäftsbedin-gungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Flensburg.
3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen:
- Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für alle vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen ist Flensburg.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Flensburg. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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